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Skihelm/Snowboardhelm   GPR Cultus RS - white matt - M/L
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der PLIM Cooperation AG erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Bedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich und gelten mit der Bestellung der Ware oder von Leistungen als angenommen. Sie sind massgebend für alle Geschäftsbeziehungen in Verbindung mit dem PLIM Cooperation AG Shop. Sie werden bei jeder Bestellung als anwendbar erklärt.

1.2 Anders lautende Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn die PLIM Cooperation AG diese schriftlich bestätigt.

1.3 Bestellungen werden von der PLIM Cooperation AG per eMail bestätigt. Für den PLIM Cooperation AG Shop sind Bestellungen erst nachderen Bestätigung verbindlich.

2. Preise

2.1 Die Preise verstehen sich zuzüglich Transportkosten, inklusive MwSt.

2.2 Preisanpassungen als Folge konkret veränderter Kostensituation sind vorbehalten und werden schriftlich durch die PLIM Cooperation AG mitgeteilt.

3. Lieferfrist

3.1 Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die normale Lieferfrist beträgt innerhalb von Deutschland und der Schweiz 10 Tage. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die PLIM Cooperation AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferer und Hersteller.

4. Versand

4.1 Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung oder Verlust, müssen der PLIM Cooperation AG und dem Frachtführer innert 5 Tagen nach Eingang der Sendung schriftlich angezeigt werden.

5. Annahmeverzögerung

5.1 Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die PLIM Cooperation AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die PLIM Cooperation AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

6. Rücksendungen

6.1 Für Retouren verlangen wir, dass der defekte Helm oder das defekte Teil mit einer genauen Beschreibung des Defektes sowie einer Kopie der Rechnung, mit der der Helm geliefert wurde, an die PLIM Cooperation AG eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen oder ganzen Helmen treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.

7. Zahlungen

7.1 Die Rechnungen sind je mit VISA oder Eurocard rein netto zahlbar.

7.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die PLIM Cooperation AG über den Betrag verfügen kann.

7.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsguthabens Eigentum der PLIM Cooperation AG.

8. Annullierung

8.1 Die Annullierungen von Bestellungen sind mit schriftlicher Zustimmung der PLIM Cooperation AG möglich. Kosten, die bereits erwachsen sind, oder Preiserhöhungen zufolge Bestellungsreduktion sind vom Besteller zu übernehmen. Die Teillieferungen eines Abrufauftrages sind innerhalb der vereinbarten Frist zu fordern und werden mit der entsprechenden Lieferungen in Rechnung gestellt.

9. Garantieleistung

9.1 Die PLIM Cooperation AG gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 2 Jahre, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

9.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurück zu führen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Helme zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

9.3 Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.

9.4 Gewährleistungsansprüche gegen die PLIM Cooperation AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

10. Gerichtsstand

10.1 Gerichtsstand ist ausschliesslich Bern für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der Besteller erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitz-Gerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
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